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Zuverlässige Lieferzeiten: 1–2 Wochen für Großmengen, ca. 2–3 Wochen bei Palettenware

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den B2B-Handel

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen

FHA UG
Sonnenstraße 5
88161 Lindenberg
Deutschland

Vertreten durch: Siegfried Strelnikov

– nachfolgend „Verkäufer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über den Online-Shop geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Der Verkäufer schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgebend.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit über die im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen berichtigen.

(3) Mit Anklicken des Buttons zur Abgabe der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4) Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch:

  • eine Auftragsbestätigung in Textform,
  • die Auslieferung der Ware,
  • oder die Zahlungsaufforderung bzw. Belastung bei Auswahl einer Sofortzahlungsart.

(5) Gehen mehrere der vorstehend genannten Alternativen ein, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem die erste dieser Alternativen eintritt.

(6) Der Vertragstext wird vom Verkäufer nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB mit der Bestellbestätigung per E-Mail.

(7) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaiger Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Es gelten die im Online-Shop jeweils angezeigten Zahlungsarten.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder nach billigem Ermessen Kreditlimits festzulegen, insbesondere bei Neukunden, größeren Bestellmengen oder erkennbaren Ausfallrisiken.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Lieferfrist, Selbstbelieferung, Teillieferungen

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(3) Angegebene Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.

(4) Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(6) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrs- und Transportstörungen, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 5 Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug

(1) Die Versandart und das Transportunternehmen werden vom Verkäufer nach billigem Ermessen bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

(3) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt der Kunde alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

(5) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.

(4) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße und rechtzeitige Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt.

(5) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels, der betroffenen Ware, der Bestell- oder Rechnungsnummer sowie – soweit möglich – der Charge bzw. des Mindesthaltbarkeitsdatums.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Bei berechtigten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie innerhalb angemessener Frist verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(5) Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.

(6) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern oder sonstigen Dritten gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit der Ware.

(7) Muster, Proben, Produktabbildungen, technische Angaben, Gewichts-, Maß- und Füllmengenangaben sowie sonstige Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantie dar, sondern lediglich branchenübliche Beschreibungen, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Lebensmittel, Getränke und verderbliche Ware

(1) Bei Lebensmitteln, Getränken und sonstiger verderblicher Ware sind handelsübliche und branchenübliche Abweichungen in Farbe, Form, Konsistenz, Geschmack, Gewicht, Verpackungsgestaltung oder Zusammensetzung, soweit sie nicht die Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeinträchtigen, zulässig.

(2) Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdaten, Chargen, Herkunft oder produktspezifischen Eigenschaften erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der Hersteller- und Lieferanteninformationen.

(3) Der Kunde ist nach Gefahrübergang selbst für die sachgerechte Lagerung, Kühlung, Einhaltung hygienerechtlicher Anforderungen, Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung verantwortlich.

(4) Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Transport, Verarbeitung oder Weiterveräußerung durch den Kunden oder dessen Abnehmer zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

(5) Bei Waren mit kurzer Haltbarkeit oder kühlpflichtigen Produkten hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren und entsprechend den produktspezifischen Anforderungen einzulagern.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

(5) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Verkäufers.

§ 11 Produkthaftung, Rückrufe, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird den Verkäufer unverzüglich informieren, wenn ihm Risiken bei der Verwendung der Ware, behördliche Beanstandungen, Produktrückrufe oder sonstige sicherheitsrelevante Umstände bekannt werden, die die vom Verkäufer gelieferte Ware betreffen könnten.

(2) Der Kunde wird den Verkäufer im Falle notwendiger Rückruf-, Warn- oder Marktüberwachungsmaßnahmen in angemessenem Umfang unterstützen, insbesondere durch Weitergabe relevanter Informationen über betroffene Chargen und Abnehmer, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(3) Eigenmächtige öffentliche Warnungen, Rückrufmaßnahmen oder Anerkenntnisse gegenüber Dritten, die die vom Verkäufer gelieferte Ware betreffen, darf der Kunde nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer vornehmen, es sei denn, sofortiges Handeln ist aus zwingenden rechtlichen Gründen erforderlich.

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.